Zertifizierte Baukastensysteme für
    Curtainsider, Baustoff- und Getränke-Transporte

TSE
Trailer
System
Engineering

Wir liefern zertifizierte Curtainsider-Bausätze im modularen System: Unsere Komponenten, Baugruppen und Verdecke ermöglichen zahlreiche Varianten und kundenspezifische Anpassungen. Für spezielle Anforderungen entwickeln wir bedarfsgerechte Aufbauten.

  • Mitarbeiter
    51
  • Bausatzvarianten
    1000
  • Kunden
    300
  • Standorte
    2

Unsere Stärken

  • Kurze Lieferzeit

    innerhalb von 3 Wochen
  • Eigene Konstruktion und Fertigung

    an eigenen Standorten in Deutschland
  • Komplettlieferung

    Keine Teil- oder Nachlieferungen
  • Zertifizierte Bausätze

    Nach Code Xl (EN12642, Aufbaufestigkeit)

von der Komponente bis zum Projekt

Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratung zu allen Curtainsider-Transportlösungen und zügige Komplettlieferung.
Mit unseren Baukastensystemen können Sie deutlich Zeit und Kosten sparen.

Für spezielle Ansprüche entwickeln und fertigen wir neue Konzepte und Aufbauten, die Ihren Anforderungen gerecht werden.

  • Komponenten

    Verdecke, Baugruppen und einzelne Komponenten in verschiedenen Ausführungen – separat bestellbar.

  • Bausätze

    Modulare Zusammenstellung zertifizierter Bausätze – leicht, stabil, variabel. Zügige Montage: Sie sparen Zeit und Aufwand.

  • Projekte

    Individuelle Entwicklung und Anpassung für Ihre Einsatzzwecke – die Lösung auch für abweichende Maße sowie spezielle Kombinationen.

Komplettbausatz

Code-XL-zertifiziert
und nach Ihren Anforderungen
modular kombinierbar


Passgenau gefertigter, zügig zu montierender Curtainsider-Bausatz aus den Komponenten Stirnwand, Heckportal, Seitenwand, Verdeck und Hilfsrahmen. Für Sattelauflieger und Gliederzüge in sämtlichen Anwendungen und Branchen – geeignet für fast jede Transportlösung.

Die Komponenten und Baugruppen können Sie einzeln bestellen. Für unsere Bausätze sind
die gängigen Ladungssicherungszertifikate erhältlich.



Aufbauvideo
Komplettbausatz

Komplettbausatz
  • Heckportal

    Wählen Sie zwischen 3 Optionen: Die Standardtüren und das Durchladeportal werden mit robusten, reparaturfreundlichen Monogelenken angeboten. Die Tür ist verschlussdicht, Eckrungen und Türfüllungen bestehen aus gewichtsoptimiertem Aluminium. Das Ladebordwandportal kann mit optionaler Oberklappe für alle Verdeckvarianten gewählt werden. Das TSE-Heckportal ist mit allen vier Liftsystemen kompatibel.

  • Verdeck

    Wir fertigen 2 Schiebeverdecke und 2 Festdächer, auf Anfrage auch das nicht zertifizierte Hamburger Verdeck. Bei allen Verdecken setzen wir leichte, sehr tragfähige Aluminiumprofile ein. Die Schiebeverdecke laufen auf langlebigen Stahl-Draht-Gelenken und Kugellagern, dank geringer Aufschubkräfte lassen sie sich leicht und schnell öffnen und schließen.

  • Stirnwand

    Die TSE-Stirnwand bietet eine gerade seitliche Einladefläche inklusive Lattentaschen und zentralem Liftsystem. Über einen seitlichen Aufsatz ist bei leicht reduzierter Einladefläche auch die Aufnahme von manuellen Liftsystemen an der Eckrunge möglich. In den Ausführungen für Curtainsider, Bordwandsider und Quick Curtainsider erhältlich.

  • Seitenwand

    Die Seitenwand ist in drei Varianten erhältlich: als Standard-Curtainsider mit Mittelrunge, als Bordwandsider mit Snap-Lock-Profilen mit Spannverschluss und als Quick Curtainsider. Der Leichtlauf-Rungenlaufwagen bietet eine Reihe von Vorteilen: weniger Kraftaufwand, bessere Laufeigenschaften, längere Lebensdauer und erhöhte Sicherheit.

    Das QCS-System ohne Mittelrungen und Einstecklatten reduziert die Be- und Entladezeiten und erleichtert die Arbeit im täglichen Einsatz. Das stabile Design ist wartungsfreundlich und vielfältig kombinierbar und kann in sämtlichen Anwendungen und Branchen eingesetzt werden.

  • Hilfsrahmen

    Geringes Eigengewicht bei voller Stabilität: Unsere feuerverzinkte gebolzte Stahlpritsche für 27-mm-Boden ist einfach zu montieren und lässt sich an unterschiedliche Nutzlasten anpassen – Querträger entsprechend Ihrer Auswahl.

  • Liftsystem

    Wir bieten zwei zentrale und zwei manuelle Liftsysteme an, die alle problemlos von den Eckrungen aufgenommen werden können – als integriertes System oder über einen Seitenaufsatz.

Referenzen

  • Curtainsider (CS) weitere Bilder
  • Bordwandsider (BWS) weitere Bilder
  • Quickcurtainsider (QCS) weitere Bilder
  • Link Trailer weitere Bilder
  • Sattelaufbauten weitere Bilder
  • Detailbilder weitere Bilder

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Standorte

Hauptsitz

TSE Trailer System Engineering GmbH & Co. KG
Bei der Mühle 4
D-72365 Ratshausen

Tel: +49 7427 / 92 33 0
Fax: +49 7427 / 92 33 75

Produktionsstätte

TSE Trailer System Engineering GmbH & Co. KG
Siemensstraße 1
D-72359 Dotternhausen

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AGB &
Impressum



AGB


Geltung

Alle Lieferverträge schließen wir ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Erteilung eines Auftrages an. Abweichungen und Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechen, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Selbst dann, wenn wir uns zur Anerkennung von abweichenden Geschäftsbedingungen bereit erklären, ist unsere nachfolgende Bedingung über den Eigentumsvorbehalt unabdingbar. Weiter ist unabdingbar, dass wir im Rahmen der Gewährleistung nur für Schäden am Liefergegenstand selbst haften und weitergehende Ansprüche, soweit sie nicht von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten sind, ablehnen.


Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeiten. Die Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder stillschweigend Lieferung erfolgt. Dies gilt auch, wenn die Bestellung einer Zweigniederlassung oder einem Vertreter gegenüber erteilt wurde.


Preis

Unsere Preise gelten ab Herstellerwerk, ausschließlich Verpackung, ausschließlich Verladung. Unsere Preise basieren auf den zur Zeit bestehenden Kostenfaktoren. Wir behalten uns Preisberichtigungen vor, wenn sich die Kostenfaktoren bis zur Lieferung ändern. Mehrwertsteuer wird besonders berechnet und ausgewiesen. Verpackung wird nur bei spezieller Vereinbarung zurückgenommen und vergütet.


Umfang und Lieferung

Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist maßgebend für den Umfang der Lieferung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Alle dem Besteller zur Ausführung überlassenen Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und sind nach erfolgter Ausführung der Bestellung an uns zurückzugeben. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder zur Kenntnis gebracht werden.


Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lieferers. Unsere Rechnungen sind zahlbar mit 30 Tagen nach Lieferung rein netto, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen EZB-Diskontsatz berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die Berechnung weiterer Verzugsschäden ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Wird für den Kaufpreis Ratenzahlung vereinbart, so ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig, wenn eine der Zahlungsfristen nicht eingehalten wird. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Zahlung gegen irgendwelche Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen. Werden uns nachträglich Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern könnten, so sind wir berechtigt, unsere Forderungen ohne Rücksicht auf herein genommene Wechsel für sofort fällig zu erklären. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen/oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden diese herein genommen, so erfolgt dies unter üblichen Vorbehalt und gegen Berechnung der damit verbundenen Kosten.


Lieferzeit – sofern keine anderen Bedingungen vereinbart sind.

Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt und seitens des Bestellers alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Lieferanten, die bei zumutbare Sorgfalt unabwendbar sind, oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Besteller schnellstmöglich mitgeteilt. Wird die Lieferung durch solche Störung unmöglich, so entfällt unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Bestellers unsere Lieferpflicht, ist ein bestimmtes Lieferdatum vereinbart, so verschiebt sich dieses bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzung entsprechend. Geraten wir in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, bei Serienartikeln eine Nachfrist von 3 Wochen oder bei Sonderanfertigungen eine Nachfrist von mind. 1/4 der ursprünglich vorgesehenen Lieferzeit zu setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grobem Verschulden unsererseits beruhen. Sie beschränken sich für jede volle Woche der Terminüberschreitung auf 0,3% im Ganzen, aber höchstens auf 3% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, das infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Verzögert sich der Versand durch den Besteller, so sind wir berechtigt, für die Lagerung mindestens 1/2% des Rechnungsbetrages im Monat beginnend, einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft zu verlangen.


Versand und Gefahrenübergang – sofern keine anderen Bedingungen vereinbart sind.

Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Jede Gefahr geht spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird. Verzögert sich der Versand, weil der Besteller der Ware nicht 14 Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft abnimmt, so geht die Gefahr von diesem Tage an auf den Besteller über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers sind wir bereit, Transport- und Lagerversicherungen abzuschließen. Teillieferungen sind zulässig. Der Besteller ist verpflichtet, gelieferte Gegenstände auch dann anzunehmen, wenn geringfügige Mängel vorhanden sind.


Gewährleistung

Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel bis spätestens zum 2. Tage nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu reklamieren. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Feststellung des Fehlers mitzuteilen. Diese Mitteilung hat durch eingeschriebenen Brief unmittelbar an uns zu erfolgen, nicht an unsere Vertreter. Wir nehmen von uns als mangelhaft anerkannte Ware zurück und liefern an deren Stelle einwandfreie Ware. Beanstandete Teile sind uns frachtfrei zur Begutachtung einzusenden. Bei Lieferungen ins Ausland gehen sämtliche Kosten, insbesondere Fracht- und Grenzabfertigungskosten für Hin- und Rücksendung, zu Lasten des Bestellers. Falls wir es wünschen, sind wir auch berechtigt, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen und ggf. zu beheben. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Gegenständen nichts geändert werden, ansonsten verliert sich der Gewährleistungsanspruch. Im Fall von nachweisbaren Mängeln, haben wir das Wahlrecht, diese entweder kostenlos zu beseitigen oder gegen Rücklieferung kostenfrei Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz, vor allem auch für weitergehende Schäden, sind ausgeschlossen. Werden Musterstücke hergestellt und dem Besteller zur Prüfung übergeben, so haften wir dafür, dass die Lieferung gemäß diesen Ausfallmustern ausgeführt wird. Werden von Maschinen, die wir herstellen, Musterstücke bearbeitet, so haften wir nach Anerkennung der Musterstücke nur dafür, dass die Erzeugnisse unserer Maschinen und Muster entsprechen. Die Beseitigung von Mängeln kann unsererseits verweigert werden, solange der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Unsere Garantieleistungen sowie jede Mängelbeseitigung durch uns entfallen, wenn unsere Betriebsanweisungen nicht in allen Teilen eingehalten wurden. Die Beweislast hierfür trägt der Besteller. Der Besteller hat das Recht bei Nichteinhaltung unserer Betriebsanweisungen darzulegen und nachzuweisen, dass der Mangel/Schaden nicht auf die Nichteinhaltung der Betriebsanweisungen zurückzuführen ist. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung wird keine Verantwortung/Garantie dafür übernommen, dass die von uns gelieferten Geräte bei Einsatz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland den dort geltenden örtlichen Vorschriften und Formen entsprechen. Gewährleistungsansprüche verjähren in jedem Fall mit der hierfür jeweils im betreffenden Zeitpunkt gesetzlich geltenden Mindestfrist. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen müssen grundsätzlich immer schriftlich erfolgen, mündliche Abweichungen haben keine Gültigkeit.


Probelieferungen

Probelieferungen gelten nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als auf feste Rechnung zu unseren vorstehenden Bedingungen übernommen, sofern nicht ausdrücklich gegenteilige schriftliche Abmachungen bestehen oder aber die Rücksendung der Waren unmittelbar mit Ablauf der Probezeit erfolgt.


Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch künftiger – Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen vor. Dies gilt auch, wenn der Preis für bestimmte, vom Besteller ausdrücklich bezeichnete Lieferungen bezahlt ist.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware – sei es im Urzustand oder nach erfolgter Verarbeitung oder Vermischung – auf seine Kosten gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls tritt der Besteller schon heute seine Forderungen gegen seine Versicherung in Höhe des Wertes der betroffenen Ware – Rechnungsbetrag an uns ab. Der Besteller hat die Ware in jedem Stadium sorgfältig zu verwahren und auf Verlangen diese besonders zu lagern oder herauszugeben.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere im Falle eines Zahlungsverzuges, sowie bei Zahlungsschwierigkeiten, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sowie Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens, sind wir zur Rücknahme der gelieferten Ware nach Mahnung berechtigt, der Besteller ist insoweit zur Herausgabe nach Ablauf der von uns gesetzten Frist verpflichtet.
  4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und Rücknahme der Ware sowie deren Pfändung durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. In anderen Fällen erfolgt die Rücknahme zur Sicherstellung unserer Ansprüche. Alle mit der Rücknahme verbundenen weiteren Kosten, insbesondere Transportkosten, Lager- kosten etc. gehen zu Lasten des Bestellers. Das gleiche gilt für etwaige Wertminderung sowie für Demontagekosten.
  5. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im üblichen und ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreis (einschließlich jeweils gültiger Umsatzsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung der Ware erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach erfolgter Bearbeitung/ Verarbeitung bzw. ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Der Besteller versichert, dass bei Abschluss dieses Vertrages eine Globalzession an ein Factoring-Unternehmen oder einzige Dritte (z. B. Bankinstitut etc.) nicht vorliegt. Steht dem Besteller ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherheitshypothek nach § 648 BGB zu, tritt er diesen Anspruch bereits jetzt schon an uns ab. Für diesen Fall nehmen wir bereits hiermit die Abtretung/en an und ermächtigen den Besteller, die Forderung aus dem Weiterverkauf nach Abtretung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und termingerecht nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet, entfällt. Unabhängig davon ist der Besteller verpflichtet jederzeit auf unser Verlangen hin, unverzüglich die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Erklärungen vorzunehmen, die dazugehörigen Unterlagen vollständig auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzuzeigen. Die Befugnis zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware entfällt unter den in Ziff. 3. genannten Voraussetzungen, unter denen wir auch zur Rücknahme der Ware berechtigt sind.
  6. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller erfolgt stets für uns, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Durch das Verarbeiten der gelieferten Ware erwirbt der Besteller daher nicht das Eigentum nach § 950 BGB an der neu hergestellten Sache. Regress-, Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche, die Dritte durch mangelhafte Verarbeitung unzweckmäßige Materialanwendung oder durch sonstige Umstände erwachsen, gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller verpflichtet sich insoweit uns von jedweden Ansprüchen Dritter freizustellen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, dem Besteller gehörenden oder unter einfachem Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB von dem Besteller erworbenen Gegenstände verarbeitet, geht das alleinige Eigentum an dem Verarbeitungsprodukt auf uns über. Die neu hergestellten Sachen stehen im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung.
  7. Ist die von uns gelieferte Ware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der so neu hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zu dem Rechnungswert der anderen vermischten oder verbundenen Gegenstände. Der Besteller verwahrt, wie auch im Falle der Verarbeitung gemäß vorstehender Ziffer, das Miteigentum für uns. Auf Verlangen hat er dieses besonders zu lagern oder herauszugeben.
  8. Der Besteller darf die von dem Eigentumsvorbehalt erfasste Ware oder die hieraus hergestellten Sachen weder verpfänden noch zur Sicherung an Dritte übereignen. Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Besteller sofort zu widersprechen. In jedem Fall ist der Besteller verpflichtet, uns in den genannten Fällen, wie auch bei jeder anderweitigen Beeinträchtigung unseres Eigentums unverzüglich schriftlich per eingeschriebenen Brief zu unterrichten und uns alle notwendigen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Der Besteller ist des Weiteren verpflichtet, in den oben genannten Fällen Dritte sowie Vollstreckungsorgane auf unser Eigentum/Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
  9. Der Besteller ist des Weiteren verpflichtet, auf Verlangen über den vorhandenen Warenbestand, über die Verarbeitung oder Verbindung der von uns gelieferten Ware mit fremden Waren sowie über die aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen unverzüglich Rechnung zu legen.
  10. Wir übernehmen die Verpflichtung, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernde Forderung, soweit diese noch nicht beglichen ist, um mehr als 20 % übersteigt.

Exportkontrolle/Embargoklausel

  1. Der Käufer von Gütern (und güterbezogenen Dienstleistungen – u.a. Telematikdienstleistungen oder Full-Service) des Verkäufers ist verpflichtet, zusätzlich zu den Exportvorschriften seines Staates die Exportkontroll- und Embargo-Vorschriften der EU sowie die EU-Sanktionslisten zu beachten, und zwar selbst dann, wenn er weder in der EU ansässig noch EU-Bürger ist. Zusätzlich kann die Beachtung entsprechender Vorschriften der USA und von US-Sanktionslisten sowie Vorschriften des UK (United Kingdom) und von UK-Sanktionslisten hinzukommen, falls der entsprechende US- oder UK-Nexus besteht. Im Fall von Weiterlieferungen oder Weiterverkäufen ist der Käufer verpflichtet zu prüfen, ob hierfür güter- oder personenbezogene Handelsbeschränkungen aufgrund vorstehender Exportvorschriften bestehen, und diese Handelsbeschränkungen einzuhalten.
  2. Der Käufer hat alle nach vorstehender Ziffer 1 notwendigen exportrechtlichen Genehmigungen für die Ausfuhr oder Verwendung des Kaufgegenstandes zu beschaffen.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung zu verweigern oder – nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - vom Vertrag zurückzutreten, soweit der Käufer gegen Exportvorschriften nach den Ziffern 1 und 2 verstößt. Das gleiche gilt ungeachtet einer Zuwiderhandlung durch den Käufer, wenn der Verkäufer durch die Vertragsdurchführung demnächst gegen Exportvorschriften nach Ziffer 1 verstoßen würde. Dem Käufer stehen in diesen Fällen keine Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche in Zusammenhang mit der berechtigten Ausübung des Leistungsverweigerungs- oder Rücktrittsrechts durch den Verkäufer zu.
  4. Im Falle von vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die in den vorstehenden Ziffern 1 und 2 genannten Pflichten stellt der Käufer den Verkäufer von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten gegenüber dem Verkäufer wegen der Nichtbeachtung der in den vorstehenden Ziffern 1 und 2 geregelten Verpflichtungen durch den Käufer geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich, dem Verkäufer sämtliche in diesem Zusammenhang entstehende Schäden und Aufwendungen zu erstatten. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich alle zur Verteidigung gegen derartige Ansprüche erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Verlangt eine zuständige Behörde vom Verkäufer die Vorlage von Dokumenten, die eine Mitwirkung des Käufers erfordert (z.B. Endverbleibserklärungen, Importzertifikate, etc.), so ist der Käufer verpflichtet, auf Aufforderung des Verkäufers die Dokumente oder sonstige hierfür erforderlichen Informationen beizubringen und dem Verkäufer rechtzeitig zu überlassen.
  5. Für jeden Fall eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoßes gegen eine der Pflichten nach Ziff. 1 oder 2 schuldet der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Vertragsstrafe, wobei die genaue Höhe vom Verkäufer nach billigem Ermessen zu bestimmen ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ratshausen. Gerichtsstand ist das für Ratshausen örtlich und sachlich zuständige Amts- bzw. Landgericht. Das gleiche gilt auch für Wechsel- oder Scheckverbindlichkeiten. Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte in seinen übrigen Teilen verbindlich, soweit der beabsichtigte Vertragszweck insgesamt erreicht werden kann. Für alle Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte die eine oder andere Bestimmung rechtsunwirksam oder ungültig sein, wird die Rechtswirksamkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame oder ungültige Bestimmung ist insoweit durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt und diesen gewährleistet.

Stand 10.07.2024





Impressum

Herausgeber:

Angaben nach § 6TDG:
TSE Trailer System Engineering GmbH & Co. KG
Bei der Mühle 4
D-72365 Ratshausen

Tel: +49 7427 / 92 33 0
Fax: +49 7427 / 92 33 75

Geschäftsführer: Andreas Busacker
Sitz der Gesellschaft: Ratshausen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRA 410855
USt-IdNr: DE 812 892 012


Haftungsausschluss

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Willkommen auf der Webseite der TSE Trailer System Engineering GmbH & Co. KG. Selbstverständlich sind uns der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, sowie eine faire und transparente Datenverarbeitung, ein wichtiges Anliegen. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Informationen zur Verfügung stellen, die Sie zur Prüfung und Wahrnehmung Ihre Rechte zum Datenschutz benötigen.

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlicher ist:

TSE Trailer System Engineering GmbH & Co. KG
Bei der Mühle 4
D-72365 Ratshausen

2 Wie kann ich den Datenschutzbeauftragten kontaktieren?

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:

Datenschutzbeauftragter
TSE Trailer System Engineering GmbH & Co. KG
Bei der Mühle 4
D-72365 Ratshausen
E-Mail: ds-cargobull[at]intersoft-consulting.de

3 Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir personenbezogene Daten?

Wenn Sie auf unserer Webseite surfen oder sonst mit uns in Kontakt treten, erhalten wir personenbezogene Daten von Ihnen.

Allgemein verarbeiten wir Daten aufgrund folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Wenn Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilen (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO), z.B. wenn Sie möchten, dass wir Sie direkt kontaktieren, unseren Newsletter abonnieren oder persönliche auf Sie abgestimmte werbliche Angebote erhalten wollen.
  • Zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (Art.6 Abs.1 b DSGVO), z.B. wenn Sie bei uns Produkte erwerben.
  • Als Unternehmen unterliegen wir verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen (Art.6 Abs.1 c DSGVO). Wir sind z.B. nach dem Steuerrecht und Handelsrecht zur Aufbewahrung bestimmter Unterlagen verpflichtet.
  • Außerdem verarbeiten wir Daten aufgrund eines berechtigten Interesses von uns oder Dritten (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Darunter fallen u.a. Datenverarbeitungen zu Zwecken der Direktwerbung, zur Absatzförderung, zur IT-Sicherheit und Betrugsbekämpfung, sowie das Erstellen pseudonymer Nutzungsprofile zur Analyse und bedarfsgerechten Gestaltung der Webseite (Tracking).Sie haben das Recht, gegen Datenverarbeitung aufgrund des berechtigten Interesses Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO einzulegen.
3.1 Datenverarbeitung auf unserer Webseite
3.1.1 Kontaktaufnahme mit der TSE / Technischer Fragebogen

Über das Kontaktformular, den Technischen Fragebogen, unsere E-Mail Adresse, oder per Telefon können Sie Fragen an uns richten und uns Nachrichten übermitteln. Wir verarbeiten Ihre Daten nur, um mit Ihnen auf dem gewünschten Wege in Kontakt zu treten und um Ihre Anfrage abzuwickeln (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit a oder b DSGVO).
Newsletter nicht vollständig angezeigt und Sie können eventuell nicht alle Funktionen nutzen. Wenn Sie die Bilder manuell anzeigen lassen, erfolgt das oben genannte Tracking.

3.1.2 Sonstige Werbung durch die TSE

Wenn wir im Rahmen einer Bestellung Ihre E-Mail-Adresse und die Postanschrift erhalten, können wir diese Daten Nutzen, um Sie fortan per E-Mail und per Post über eigene ähnliche Produkt- und Dienstleistungsangebote zu informieren. Sollten Sie keine weitere Zusendung von Werbeinformationen per E-Mail oder Post wünschen, können Sie der werblichen Nutzung Ihrer Kontaktdaten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Ihren Widerspruch können Sie an folgende Kontaktadressen richten. Post: TSE Trailer System Engineering GmbH & Co. KG, Bei der Mühle 4, D-72365 Ratshausen

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3.1.4 Webseitenanalyse

Wir setzen die Webanalysedienst-Software Matomo (ehemals Piwik) (www.matomo.org) ein, einem Dienst des Anbieters InnoCraft Ltd., 150 Willis St, 6011 Wellington, Neuseeland, („Mataomo“). Hierbei können pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt, ausgewertet und Cookies eingesetzt werden. Die mit der Matomo-Technologie erhobenen Daten (einschließlich Ihrer pseudonymisierten IP-Adresse) werden auf unseren Servern verarbeitet. Die durch das Cookie erzeugten Informationen im pseudonymen Nutzerprofil werden nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren und nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. Wenn Sie mit der Speicherung und Auswertung dieser Daten aus Ihrem Besuch nicht einverstanden sind, dann können Sie der Speicherung und Nutzung nachfolgend per Mausklick jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird in Ihrem Browser ein sog. Opt-Out-Cookie abgelegt, was zur Folge hat, dass Matomo keinerlei Sitzungsdaten erhebt. Bitte beachten Sie, dass die vollständige Löschung Ihrer Cookies zur Folge hat, dass auch das Opt-Out-Cookie gelöscht wird und ggf. von Ihnen erneut aktiviert werden muss. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken.

3.2 Datenverarbeitungen auf Messen

Wenn Sie uns auf der Messe Ihre Kontaktdaten mitteilen, indem Sie uns z.B. Ihre Visitenkarte überlassen, an einem Gewinnspiel teilnehmen (siehe 3.1.2.), oder sich zu unserem Newsletter anmelden (siehe 3.1.3.) erfassen wir diese Daten in unserem CRM-System. Wir verwenden Ihre Daten, um wie gewünscht mit Ihnen in Kontakt zu treten, eine Geschäftsbeziehung aufzubauen und Ihnen Infomaterialien zukommen zu lassen.

3.3 Datenverarbeitungen beim telefonischen Support

Wenn Sie sich bei Support-Fragen telefonisch an uns wenden, erfassen wir, wenn für die Bearbeitung erforderlich, Ihren Namen, Ihre Firma, Ihr Anliegen und ggf. Kontaktdaten für einen Rückruf. Ihre Daten werden verwendet, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b und f DSGVO.
Das Gespräch wird nur auf Tonband aufgenommen, wenn Sie hierzu ausdrücklich eingewilligt haben (§ 6 Abs. 1 a DSGVO). Die Aufnahme erfolgt, um die Qualität unseres Kundensupports zu überprüfen und zu verbessern.

4 Werden meine Daten an Dritte übermittelt?

Damit Schmitz Cargobull Ihre Daten entsprechend den zuvor beschriebenen Zwecken verarbeiten kann, kann es erforderlich sein, dass auch andere Empfänger Ihre Daten einsehen und verarbeiten können.

4.1 Empfänger innerhalb der Schmitz Cargobull Gruppe

Die TSE ist ein Unternehmen der Schmitz Cargobull Gruppe. In besonderen Fällen kann es erforderlich sein, dass wir Ihre Daten gruppenweit verarbeiten. Eine Datenverarbeitung innerhalb der Schmitz Cargobull Gruppe erfolgt jedoch nur, wenn wir hierzu eine rechtliche Erlaubnis haben. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn andere Unternehmen der Schmitz Cargobull Gruppe im Rahmen einer Auftragsverarbeitung für uns tätig werden oder wenn ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs.1 f DSGVO besteht.
Weitere Unternehmen der Schmitz Cargobull Gruppe finden Sie hier.

4.2 Externe Dienstleister (Auftragsverarbeiter)

Ihre Daten werden an Dienstleistungspartnern weitergegeben, sofern diese in unserem Auftrag tätig sind und TSE bei der Erbringung ihrer Dienste unterstützen.
Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch beauftragte Dienstleister erfolgt im Rahmen der Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO.

4.3 Sonstige Dienstleister, Partner und Dritte

Schmitz Cargobull kann mit weiteren Partnern zusammenarbeiten, wenn es zur Erfüllung unserer Leistungsangebote erforderlich ist oder wenn wir gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet sind. Dabei kann es sich um folgende Partner oder Dritte handeln:

  • Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister
  • Webhosting
  • Bonitätsprüfungen
  • Call-Center beim Support
  • Weitergabe an öffentliche Stellen bzw. auf gerichtliche Anordnung

5 Werden meine Daten außerhalb der EU verarbeitet und wie wird der Datenschutz sichergestellt?

Wir legen Wert darauf, Ihre Daten innerhalb der EU zu verarbeiten. Es kann allerdings vorkommen, dass wir Dienstleister einsetzen, die außerhalb der EU tätig sind. In diesen Fällen stellen wir sicher, dass vor der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten ein angemessenes Datenschutzniveau hergestellt wird. Damit ist gemeint, dass über EU-Standardverträge oder einem Angemessenheitsbeschluss, wie dem EU-Privacy Shield, ein Datenschutzniveau erreicht wird, dass mit den Standards innerhalb der EU vergleichbar ist.

6 Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir löschen personenbezogenen Daten der betroffenen Person, sobald der Zweck der Speicherung entfällt und gesetzliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung nicht entgegenstehen.

7 Welche Rechte stehen mir zu und wie kann ich diese geltend machen?

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

7.1 Allgemeine Rechte

Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Soweit eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese uns gegenüber mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

7.2 Rechte bei der Datenverarbeitung nach dem berechtigten Interesse

Sie haben gem. Art. 21 Abs.1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs.1 e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) oder aufgrund Artikel 6 Abs.1 f DSGVO (Datenverarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Vorschrift gestütztes Profiling. Im Falle Ihres Widerspruchs verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

7.3 Rechte bei Direktwerbung

Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen, dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Im Falle Ihres Widerspruchs gegen die Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

7.4 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

8 Sonstiges

8.1.1 Änderungen der Datenschutzerklärung

Diese aufgestellte Datenschutzerklärung wird laufend im Zuge der Weiterentwicklung des Internets oder unseres Angebots angepasst. Änderungen werden wir auf dieser Seite rechtzeitig bekanntgeben. Um sich hinsichtlich des aktuellen Stands unserer Datennutzungsbestimmungen zu informieren, sollte diese Seite regelmäßig aufgerufen werden.

8.1.2 Links zu anderen Webseiten

Unsere Webseiten können Links zu Webseiten anderer Anbieter enthalten. Wir weisen darauf hin, dass diese Datenschutzerklärung ausschließlich für die Webseiten von TSE gilt. Wir haben keinen Einfluss darauf und kontrollieren nicht, dass andere Anbieter die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.